Bürgschaft beim Kredit: Wann Banken sie fordern – und was Bürgen wirklich riskieren
Wann Banken eine Bürgschaft fordern, was selbstschuldnerische Haftung konkret bedeutet und welche Alternativen Kreditnehmern wirklich offenstehen.
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Unterschrift unter dem Bürgschaftsvertrag – mehr als eine Formalität
Rund 12 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich durch Bürgschaften besichert. Wer als Bürge unterschreibt, stellt dafür seinen kompletten Vermögensstatus zur Verfügung – Girokonto, Spareinlagen, Immobilien, Gehaltsansprüche. Trotzdem unterschätzen viele Bürgen die Tragweite dieses Schritts. Dieser Beitrag klärt, wann Banken überhaupt eine Bürgschaft verlangen, welche Varianten es gibt und welche finanziellen Konsequenzen konkret drohen.
Passend dazu: → Ratenkredit
Das Wichtigste in Kürze
- Banken fordern eine Bürgschaft, wenn die Bonität des Hauptkreditnehmers allein nicht ausreicht.
- Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist der Standard – der Bürge haftet sofort, ohne dass die Bank zuerst den Hauptschuldner verfolgen muss.
- Bürgen haften mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen und Einkommen.
- Eine einmal gegebene Bürgschaft lässt sich kaum wieder loswerden – auch nicht bei Beziehungsende.
- Für Kreditnehmer in schwierigen Situationen gibt es oft wirksamere Alternativen zur Bürgschaft.
Wann verlangen Banken überhaupt eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft ist ein Sicherungsmittel – sie kommt ins Spiel, wenn das Risikoprofil des Antragstellers allein nicht für eine Kreditvergabe ausreicht. Konkret bedeutet das: entweder ist das Einkommen zu niedrig, die Schufa zeigt einen schwachen Score, die Beschäftigung gilt als instabil (Probezeit, befristeter Vertrag), oder das beantragte Volumen übersteigt die eigenständige Tragfähigkeit des Kreditnehmers.
Bei der Baufinanzierung ist eine klassische Personenbürgschaft seltener als bei Ratenkrediten, weil hier die Immobilie selbst als dingliche Sicherheit (Grundschuld) dient. Anders bei Verbraucherkrediten ohne Sachsicherheit: Hier ist die Bürgschaft einer der wenigen Hebel, mit denen eine Bank ihr Ausfallrisiko senken kann.
Typische Konstellationen:
- Eltern bürgen für den Kredit eines Kindes im Studium oder beim Berufsstart.
- Ein fester Partner bürgt für den anderen, weil nur eine Person Einkommen hat.
- Geschäftsführer bürgen persönlich für Firmenkredite.
- Vermögende Verwandte sichern eine Baufinanzierung ab, bei der das Eigenkapital knapp ist.
Die drei wichtigsten Bürgschaftsformen im Vergleich
| Bürgschaftsform | Wann haftet der Bürge? | Praktische Relevanz |
|---|---|---|
| Selbstschuldnerische Bürgschaft | Sofort bei Zahlungsausfall – Bank muss Hauptschuldner nicht zuerst verklagen | Standard bei Verbraucherkrediten und Baufinanzierungen |
| Ausfallbürgschaft | Erst nach erfolgloser Vollstreckung beim Hauptschuldner | Selten, z. B. bei staatlichen Bürgschaftsprogrammen |
| Höchstbetragsbürgschaft | Nur bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag | Häufig bei Geschäftskrediten, schützt Bürgen vor unbegrenzter Haftung |
| Globalbürgschaft | Für alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners | Problematisch – BGH hat Teile davon für unwirksam erklärt |
Für Privatpersonen ist die selbstschuldnerische Bürgschaft die bei weitem häufigste Form. Der Begriff „selbstschuldnerisch" bedeutet: Die Bank muss den Bürgen nicht erst nach einem langen Vollstreckungsverfahren ansprechen – sie kann direkt auf ihn zugreifen, sobald eine Rate ausbleibt. Der Bürge kann sich nicht auf das sogenannte Einrede der Vorausklage berufen.
Was Bürgen wirklich riskieren – konkret gerechnet
Ein Beispiel verdeutlicht das Ausmaß: Jemand verbürgt sich für einen Ratenkredit über 25.000 Euro. Der Kreditnehmer verliert seinen Job, zahlt sechs Monate nicht, dann ist die Forderung fällig gestellt. Die Bank wendet sich an den Bürgen – der muss jetzt 25.000 Euro plus Verzugszinsen (typisch 5 Prozentpunkte über dem Basiszins) und Mahnkosten zahlen. Kann er das nicht, wird sein Gehalt gepfändet – bis zur Pfändungsfreigrenze.
Für 2026 liegt die monatliche Pfändungsfreigrenze für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.491,75 Euro netto. Alles darüber ist pfändbar. Bei einem Nettoeinkommen von 2.800 Euro würden monatlich rund 1.308 Euro gepfändet – so lange, bis die Schuld getilgt ist. Das kann Jahre dauern.
Hinzu kommt: Die Bürgschaft wird in der Schufa des Bürgen eingetragen, sobald die Bank sie in Anspruch nimmt. Das verschlechtert die eigene Bonität – genau dann, wenn man sie vielleicht selbst dringend bräuchte.
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Drei häufige Fallstricke in der Praxis
1. Bürgschaft endet nicht automatisch mit der Beziehung
Viele Paare, die gemeinsam ein Kredit-Sicherungsarrangement eingehen, gehen davon aus, dass die Bürgschaft bei Trennung oder Scheidung erlischt. Das ist ein Irrtum. Die Bank muss einer Entlassung aus der Bürgschaft nicht zustimmen – und tut es in der Regel nicht, solange der Kredit läuft. Wer sich trennt, bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung Bürge.
2. Ehegatten-Bürgschaft ohne eigenes Einkommen
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (BGH, XI ZR 82/94) entschieden, dass eine Bürgschaft sittenwidrig und damit nichtig sein kann, wenn der Bürge durch das finanzielle Risiko krass überfordert wird und die Bürgschaft allein auf emotionaler Verbundenheit beruht – ohne eigene wirtschaftliche Beteiligung. Das betrifft häufig Ehegatten ohne eigenes Einkommen. Gerichte prüfen das jedoch im Einzelfall; eine pauschale Unwirksamkeit gibt es nicht.
3. Auswirkungen auf eigene Kreditpläne
Eine übernommene Bürgschaft zählt bei der eigenen Kreditwürdigkeitsprüfung als potenzielle Verbindlichkeit. Wer selbst einen Ratenkredit oder eine Baufinanzierung in Maintal oder einer anderen Region beantragen möchte, muss damit rechnen, dass die Bank das Bürgschaftsrisiko in die Haushaltsrechnung einpreist – auch wenn der Hauptschuldner noch pünktlich zahlt.
Alternativen zur Bürgschaft: Was sonst noch hilft
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, aber allein nicht die nötige Bonität mitbringt, hat neben der Bürgschaft weitere Optionen:
- Zweiter Kreditnehmer
- Anders als der Bürge ist der zweite Kreditnehmer gleichberechtigter Vertragspartner – beide haften solidarisch, beide werden eingetragen. Das verbessert die Bonität des Antrags, ist aber eine noch tiefere Verflechtung als eine Bürgschaft.
- Höheres Eigenkapital einbringen
- Bei der Baufinanzierung senkt mehr Eigenkapital das Beleihungsauslauf-Verhältnis und damit das Bankrisiko – oft wirkungsvoller als eine Bürgschaft.
- Kreditvermittler einschalten
- Verschiedene Banken werten gleiche Bonitätsdaten unterschiedlich. Ein Vermittler mit breitem Bankennetz kann Institute finden, die denselben Antrag ohne Bürgschaftserfordernis annehmen.
- Laufzeit anpassen
- Eine längere Laufzeit senkt die Monatsrate und damit die monatliche Belastungsquote – das kann ausreichen, um eine Bürgschaft überflüssig zu machen.
Gerade bei Ratenkrediten für Anschaffungen oder bei der Umschuldung mehrerer laufender Verpflichtungen lohnt es sich, den Markt zu sondieren. Ein Ratenkredit in Offenbach am Main oder einer anderen Region muss nicht zwingend an eine Bürgschaft geknüpft sein – wenn die Anfrage bei den richtigen Banken landet.
FAQ: Bürgschaft beim Kredit
Kann ich eine Bürgschaft nachträglich kündigen?
Eine Bürgschaft für einen laufenden Kredit ist in der Regel nicht einseitig kündbar. Eine Entlassung setzt die Zustimmung der Bank voraus – die wird diese nur erteilen, wenn der Kredit vollständig gesichert ist oder ein gleichwertiger Bürge eintritt. Im Zweifel bleibt die Haftung bis zur vollständigen Tilgung bestehen.
Wird eine Bürgschaft in der Schufa gespeichert?
Die bloße Übernahme einer Bürgschaft führt nicht automatisch zu einem Schufa-Eintrag. Erst wenn die Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen wird und der Bürge seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, entsteht ein negativer Eintrag. Die Bürgschaft selbst kann jedoch bei eigenen Kreditanfragen abgefragt und bewertet werden.
Haftet der Bürge auch für Zinsen und Kosten?
Grundsätzlich ja – sofern der Bürgschaftsvertrag keine Beschränkung vorsieht. Bei einer unbegrenzten Bürgschaft umfasst die Haftung Hauptforderung, Zinsen, Verzugszinsen und Mahnkosten. Eine Höchstbetragsbürgschaft begrenzt die Haftung auf den vereinbarten Betrag – das ist für Bürgen die sicherere Variante.
Was passiert mit der Bürgschaft, wenn der Hauptschuldner stirbt?
Die Schulden gehen auf die Erben über. Lehnen die Erben das Erbe ab, bleibt die Forderung bestehen – und die Bank kann direkt auf den Bürgen zugreifen. Die Bürgschaft erlischt nicht durch den Tod des Hauptschuldners.
Gibt es eine Altersgrenze für Bürgen?
Keine gesetzliche Altersgrenze. Banken prüfen jedoch auch beim Bürgen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit über die gesamte Kreditlaufzeit. Ein 72-jähriger Bürge für ein 20-jähriges Darlehen wird von vielen Instituten kritisch bewertet, weil die Haftung die statistische Lebenserwartung überschreitet.
Wer eine Bürgschaft übernehmen soll oder selbst einen Kredit anstrebt, bei dem die Bank eine fordert, sollte den nächsten Schritt nicht aufschieben: Eine unverbindliche Kreditanfrage über Kredithelden.de zeigt oft, welche Finanzierungswege ohne diesen Umweg möglich sind. Über 500 Banken, persönliche Beratung – kein Callcenter, kein Formularwust. Jetzt kostenlos und unverbindlich Ihre Kreditanfrage starten – in nur 24 Minuten zum Wunschkredit.
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